Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5506 entstanden aus Vorlage: OF 402/7 vom 14.05.2024 Betreff: Raumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen Vertreter:innen der Ebelfeldschule berichteten in der letzten Ortsbeiratssitzung über die extrem angespannte Raumsituation der Schule, welche sich im kommenden Schuljahr nochmals verschlechtern wird. Von 420 Schüler*innen benötigen 82 eine sonderpädagogische Förderung, davon zwölf im Bereich der inklusiven Beschulung. Diese werden von vier Förderlehrkräften und 16 Teilhabeassistenzen betreut. Ihnen steht jedoch nur Förderklassenraum zur Verfügung. Um dem Förderbedarf gerecht zu werden, werden zusätzliche Räume benötigt. Ohnehin fehlen der Schule aufgrund der Fünfzügigkeit der ersten Klassen ab dem Schuljahr 2024/2025 zwei zusätzliche Klassenräume und nur 40 Prozent der Schulkinder haben einen Hortplatz. Laut den Vertreter*innen der Ebelfeldschule wäre eine Option, die akute Not der Schule zu lindern, die ungenutzten Räume im Erdgeschoss des Nebengebäudes zu reaktivieren, um sie z. B. für inklusive Beschulung nutzen zu können. In den oberen Stockwerken befindet sich die Dienstwohnung des Hausmeisters. Das Stadtschulamt und das ABI (Amt für Bau und Immobilien) kommen allerdings zu unterschiedlichen Einschätzungen bzgl. der Machbarkeit, so die Darstellung. Diese kurzfristige Lösung kann jedoch nur eine erste Maßnahme sein, für eine konkrete Verbesserung zu sorgen und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesamte Raumsituation nach wie vor nicht den Bedürfnissen der Lernenden und Lehrenden entspricht - selbst nach Ertüchtigung der Räume im Erdgeschoss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die oben beschriebenen Räumlichkeiten zu sanieren und so zu ertüchtigen, dass sie als Unterrichtsräume zum Schuljahr 2024/2025 zur Verfügung stehen. Beschlüsse für etwaig notwendige Ausnahmeregelungen (Nutzungsänderung von Wohnraum zu Schulzwecken) sind herbeizuführen. Andernfalls wird der Magistrat gebeten darzulegen, wie die Situation der Raumnot auf anderem Wege behoben werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1547