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Fehlende Infrastruktur in Berkersheim

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Fehlende Infrastruktur in Berkersheim

Details im PARLIS OF_824-10_2024
04.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Fehlende Infrastruktur in Berkersheim

Details im PARLIS OM_5553_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5553 entstanden aus Vorlage: OF 824/10 vom 21.05.2024

Betreff: Fehlende Infrastruktur in Berkersheim
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie, wann und wo die fehlende Infrastruktur in Berkersheim verbessert werden kann. Vor Ort fehlen u. a. folgende Angebote: Hausarzt und Kinderarzt, Friseur, Einkaufsmöglichkeiten und Räume für Vereine, für Bürger, für Schwangere/werdende Eltern, für Familien mit kleinen Kindern (bereits ab Geburt), für Senioren sowie Beratungs- oder Kursangebote (Soziales und Jugend, Gewaltprävention, Familien, Seniorenrathaus, Würdezentrum Frankfurt, Polizei), für einen offenen Jugendtreff, für einen Bankautomaten sowie für ein Café; 2. wie lange das ehemalige Gebäude der Berkersheimer Schule noch leer bzw. nicht den Menschen in Berkersheim zur Verfügung stehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme