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Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zur Stellungnahme

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 827/10 vom 18.05.2024 Betreff: Energieversorgung im Haus Nidda - Ergänzung zur Stellungnahme Vorgang: V 753/23 OBR 10; ST 621/24 Der Magistrat wird gebeten, die ABG Holding aufzufordern, die Solarthermie-Anlage am Haus Nidda erneut zu prüfen, da neue Erkenntnisse vorliegen. Gerade in Verbindung mit verschiedenen erneuerbaren Energietechniken sollten potenziell mögliche Techniken immer geplant und eingesetzt werden.

Begründung:

Mit der Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 621, wird von der ABG Holding mitgeteilt, dass das Bürgerhaus und die Nebengebäude für die Installation von Fotovoltaik geeignet sind und diese in einem Fünfjahresplan vorgemerkt wurden. Allerdings steht in der Stellungnahme keine Information, wie es mit der mit der Anfrage vom 19.09.2023, V 753, angefragten Solarthermie-Anlage für warmes Wasser und Duschen aussieht. Für die Sporthalle gibt es nach Aussage der Stellungnahme keine geeigneten biegsamen Module. Diese wären nur in einem Forschungsstatus vorhanden und deshalb würde dies nicht verfolgt. An Gebäuden der ABG Holding sind aber biegsame Module mit 250 Watt Nennleistung und weniger als drei Kilogramm Gewicht an Gebäuden installiert, die eine Alternative für das Sporthallendach darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.09.2023, V 753 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 621 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1457