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Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und FechenheimNord auch während des Baus der Nordmainischen SBahn

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und FechenheimNord auch während des Baus der Nordmainischen SBahn

Details im PARLIS OF_631-11_2024
24.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und FechenheimNord auch während des Baus der Nordmainischen SBahn

Details im PARLIS OM_5637_2024
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim Nord auch während des Baus der Nordmainischen SBahn

Details im PARLIS ST_2012_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5637 entstanden aus Vorlage: OF 631/11 vom 03.06.2024

Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim-Nord auch während des Baus der Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen den o. g. Stadtteilen, auch während der Bauzeit der Nordmainischen S-Bahn, zu ermöglichen. Dabei bietet es sich an, eine nicht genutzte Trasse der Hafenbahn zu nutzen. Diese Trasse ist überwuchert und ein Fuß- und Radweg müsste relativ leicht herzustellen sein. Quelle: Geoportal Frankfurt, eigene Bearbeitung

Begründung:

Der Bau der Nordmainischen S-Bahn steht bevor. Dabei wird die Fuß- und Radwegverbindung entlang der Bahnstrecke im Bereich Riederwald/Fechenheim-Nord unter der Lahmeyerbrücke für mindestens sechs Jahre unterbrochen. Erfahrungsgemäß ergeben sich Verzögerungen und der Bau dauert länger. Die Bahn will nach Abschluss des Baus einen neuen Fuß- und Radweg entlang der Bahntrasse bauen. Der Weg verbindet die Wohnsiedlung im Riederwald mit den Arbeitsplätzen und dem Einzelhandel im Gewerbegebiet südlich der Wächtersbacher Straße. Das Nachhaltige Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach unterstützt diese Forderung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2012
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2