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Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau

Details im PARLIS OF_632-11_2024
24.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau

Details im PARLIS OM_5638_2024
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau

Details im PARLIS ST_2015_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5638 entstanden aus Vorlage: OF 632/11 vom 09.06.2024

Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr auf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten (Hanau, Foto Position 1) bei der Blockierung der Weiterfahrt durch den Abbiegeverkehr Richtung Norden (Foto Position 2) nicht wieder die Fahrt Richtung Osten aufnimmt, wenn die Blockierung aufgelöst ist und gleichzeitig der Fußverkehr am Übergang der Ampelanlage in Nord-Süd-Richtung über die Hanauer Landstraße östlich der Mainkur (Foto Position 3) bereits Grün hat. Dies kann z. B. durch weitere Signalleuchten für den Autoverkehr in Richtung Osten direkt am Fußgängerüberweg erreicht werden. Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zeitnah umzusetzen.

Begründung:

Der Autoverkehr Richtung Osten, blockiert durch Linksabbieger für die Überquerung der östlichen Mainkurkreuzung, ignoriert häufig, dass für den ampelgeregelten Fußweg östlich der Kreuzung längst die Grünphase begonnen hat. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr ergeben sich daraus immer wieder sehr gefährliche, nicht zu akzeptierende Situationen, zumal diese Kreuzung auch Teil des Schulwegeplanes ist. (Google Kartendaten 2024) (Teil des Schulwegeplans Mainkur) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2015
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1