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Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn

Details im PARLIS OF_635-11_2024
24.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn

Details im PARLIS OM_5641_2024
02.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahn

Details im PARLIS ST_2013_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5641 entstanden aus Vorlage: OF 635/11 vom 08.06.2024

Betreff: Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn Mehrmals wurde den Mitgliedern des Ortsbeirats von der Deutschen Bahn bereits die Planungen zum Bau der Nordmainischen S-Bahn vorgestellt. Dabei zeigte sich jedoch, dass die Verantwortung der Deutschen Bahn begrenzt ist und viele Maßnahmen direkt in der Verantwortung der Stadt Frankfurt liegen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Baumaßnahmen sind geplant, um den Baustellenverkehr für die Nordmainische S-Bahn zu gewährleisten? Führt der Baustellenverkehr dabei durch den Riederwald? Müssen Teile des Waldes gefällt werden? 2. Welcher Zeitraum ist für die Baumaßnahme geplant? 3. Welcher Rückbau von Baustraßen ist geplant? 4. Wie erfolgt die Anbindung der neuen Haltestelle "Fechenheim"? Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, gemeinsam mit Vertretenden der Deutschen Bahn das Gesamtkonzept im Ortsbeirat vorzustellen.

Begründung:

Schon bei der Vorbereitung des Baus des Riederwaldtunnels hat sich gezeigt, dass Mensch und Umwelt rund um den Bau stark beeinträchtigt sind. Dies ist nun auch bei der lange herbeigesehnten Nordmainischen S-Bahn zu erwarten. Bei den bisherigen Informationen der Deutschen Bahn wurde jedoch kaum auf die Vorbereitungsmaßnahmen eingegangen. Um in den Stadtteilen nicht überrascht zu werden, ist es notwendig, dass auch der Magistrat der Stadt Frankfurt seiner Informationspflicht nachkommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2013
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0