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Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt

Details im PARLIS OF_636-11_2024
24.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt

Details im PARLIS OM_5642_2024
06.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt

Details im PARLIS ST_8_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5642 entstanden aus Vorlage: OF 636/11 vom 08.06.2024

Betreff: Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Etablierung von Hortplätzen auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt im Riederwald möglich ist. Dafür soll der Magistrat Kontakt mit dem Verein aufnehmen und sich in Verhandlungen für eine Zusammenarbeit für die Kinder im Riederwald einsetzen.

Begründung:

Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass im Riederwald zu wenig Hortplätze vorhanden sind. Der Ortsbeirat hat zur Behebung des Problems schon mehrere Vorschläge gemacht, die bisher aber alle nicht zu einer schnellen Lösung geführt haben. Der Stadtteil ist klein, die Möglichkeiten für einen Hort sind nicht so vielfältig, weshalb es notwendig ist, ungewöhnliche Wege zu gehen und neue Formen der Zusammenarbeit zu suchen. Das Gelände des Vereins Eintracht Frankfurt grenzt direkt an die Pestalozzischule an. Die Schülerinnen und Schüler würden keine Zeit verlieren und könnten auf einem sicheren Weg zum Hort gelangen und auch wieder zurück zur Schule finden. Es ist außerdem vorstellbar, dass eine neue Zusammenarbeit zwischen den Kindern des Stadtteils und dem Sportverein für beide Seiten inspirierend und positiv wirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 8
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2