Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
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Bisheriger Verlauf
17.06.2024
02.07.2024
02.12.2024
03.03.2025
18.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
Details im PARLIS OF_845-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
Details im PARLIS OM_5675_2024Stellungnahme des Magistrats
Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
Details im PARLIS ST_2010_2024Antrag Ortsbeirat
Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz
Details im PARLIS OF_998-10_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz
Details im PARLIS OM_6638_202517.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
Details im PARLIS OF_845-10_202402.07.2024
Anregung Ortsbeirat
Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
Details im PARLIS OM_5675_202402.12.2024
Stellungnahme des Magistrats
Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
Details im PARLIS ST_2010_202403.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz
Details im PARLIS OF_998-10_202518.03.2025
Anregung Ortsbeirat
Standortauswahl für einen persönlichen Sonderparkplatz
Details im PARLIS OM_6638_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 entstanden aus Vorlage: OF 845/10 vom 17.06.2024
Betreff: Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
Im Berkersheimer Weg vor der Hausnummer 31 befinden sich zwei Schwerbehindertenparkplätze, davon ein persönlicher. Da diese gegenüber dem kleinen Einkaufszentrum am Frankfurter Berg liegen, parken dort regelmäßig und nicht nur kurzzeitig Fahrzeuge von nicht Nutzungsberechtigten und insbesondere Zentrumsaufsuchenden. Der Berechtigte für den persönlichen Schwerbehindertenparkplatz informierte den Ortsbeirat darüber, dass er diesen nur selten frei vorfindet. Selbst die ständigen Meldungen an das Ordnungsamt verbessern diesen schon lange andauernden Zustand nicht. Das Ordnungsamt kann seine häufigen Bitten um Sofortmaßnahmen stets mit dem Hinweis auf Personalmangel nicht erfüllen. Es klingt logisch und ist nachvollziehbar, dass eine Verlegung dieses Parkplatzes aus dem direkten Bereich des Einkaufszentrums zu einer gravierenden Lageverbesserung für den Berechtigten führen kann. Der infrage kommende Bereich ist öffentlicher Raum. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat (gemäß Vorschlag und Wunsch des Berechtigten) gebeten, den vorgenannten persönlichen Schwerbehindertenparkplatz in die Sonnentaustraße (siehe Abbildung) zu verlegen, idealerweise an Position 1. bei Wegnahme von zwei nie genutzten Fahrradbügeln, alternativ bitte an Position 2. oder 3. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2010 Antrag vom 03.03.2025, OF 998/10 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6638
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1