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Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Plätzchen am Bürgerbrunnen teilweise entsiegeln und bepflanzen

Details im PARLIS OF_159-13_2024
02.07.2024

Anregung Ortsbeirat

Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzen

Details im PARLIS OM_5677_2024
18.11.2024

Stellungnahme des Magistrats

Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzen

Details im PARLIS ST_1948_2024
28.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzen

Details im PARLIS ST_502_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5677 entstanden aus Vorlage: OF 159/13 vom 25.02.2024

Betreff: Plätzchen "Am Bürgerbrunnen" teilweise entsiegeln und bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, einen Teil des Plätzchens "Am Bürgerbrunnen" (Alt-Erlenbach/Ecke Neue Fahrt) zu entsiegeln und mit einer klimagerechten Bepflanzung zu versehen. Die zu entsiegelnde Fläche (etwa im Bereich der jetzt dort stehenden Blumenkästen) sollte mit dem Ortsbeirat abgestimmt und durch sehr niedrige Begrenzungen vor dem Betreten geschützt werden. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn die Entsiegelung und Neugestaltung der Fläche durch Auszubildende des Grünflächenamtes im Rahmen eines Projektes erfolgen würde.

Begründung:

Das Plätzchen "Am Bürgerbrunnen" liegt zentral in der Ortsmitte. Dort gibt es aktuell nur sehr wenig Grün. Die bestehenden Pflanzkästen sind aufwendig in der Pflege, da sie in den langen Hitzeperioden, die wir in den letzten Jahren immer häufiger erlebt haben, nur wenig Wasser speichern können. Eine teilweise Entsiegelung und Bepflanzung würde den Platz und damit den Ortskern insgesamt aufwerten. Eine niedrige (ca. 25 bis 30 Zentimeter hohe) Begrenzung erscheint notwendig, da die Fläche direkt an den Bürgersteig angrenzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 502
Beratung im Ortsbeirat: 13

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 13 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme