Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 568 entstanden aus Vorlage: OF 68/9 vom 23.06.2021 Betreff: Fußgänger-/Fahrradüberweg oder Bodenwellen an der Kreuzung Am Landwehrgraben und Hinter den Ulmen/Eleonore-Sterling-Straße Da es sich auch um einen Schulweg handelt, wird der Magistrat gebeten, an der o. g. Stelle einen Fußgänger-/Fahrradüberweg, ggf. Bodenwellen anzubringen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Begründung:
Diese Straßenkreuzung stellt wegen schlechter Einsicht in die Kreuzung für alle Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer und besonders für Kinder eine Gefahr dar. Der Landwehrgraben wird rege und von vielen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt, während es für Autofahrerinnen und Autofahrer nicht eindeutig ersichtlich ist, dass es an dieser Stelle zu Kreuzungsverkehr kommt. Anwohner berichten von Unfällen und Beinahe-Unfällen. Trotz einer bereits eingerichteten Tempo-30-Zone kommt es regelmäßig zu gefährlichen Begegnungen von Fahrzeugen mit höherer Geschwindigkeit und anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Der schmale Landwehrgraben ist eine wichtige Verbindung für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und wird von zahlreichen Kindern als Teil ihres Schulweges genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2135 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2