Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen
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S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5698 entstanden aus Vorlage: OF 444/8 vom 16.06.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie und wann für die Nordweststadt und für Niederursel ein landschafts- und klimafunktionsgerechter aktiver Lärmschutz ohne einen Ausbau der A 5 von heute sechs auf zehn Fahrstreifen bei a) einem Ausbau - wie bisher geplant - lediglich auf acht Spuren und b) rein nach Lärmvorsorgekriterien realisiert werden kann und wer diesen finanzieren müsste. Die möglichen Varianten sollen dargestellt werden; 2. welche voraussichtlichen Kosten der Bund als Vorhabenträger im Falle eines zehnspurigen Ausbaus der A 5 im Abschnitt zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz für die folgenden, teils in der von der Autobahn GmbH beauftragten Machbarkeitsstudie vom 16.05.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen übernehmen müsste und welche von der Stadt Frankfurt, auch anteilig, zu finanzieren wären: a) Lärmschutz mit Einhausung oder Tunnelabschnitt der Autobahn im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest) im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A 5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; b) Lärmschutz ohne Einhausung oder Tunnelabschnitt im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest), jeweils im Bestand und im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A 5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; c) Bau einer Talbrücke über den Steinbach im Ausbaufall; d) im Ausbaufall Zusatzmaßnahmen im Straßenbau zur Verstärkung der Schutzwirkung bei Verbreiterung der Autobahn im Bereich der Wasserschutzzone II des Pumpwerks Praunheim; e) Kompensationszahlungen und -maßnahmen an den Kleingartenverein Nordweststadt.
Begründung:
Seit Jahrzehnten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der A 5 in der Nordweststadt und in Niederursel vertröstet: Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes wie Lärmschutzwände will der Bund nur zahlen, wenn die Autobahn ausgebaut wird. Derzeit ist die A 5 im fraglichen Abschnitt sechsspurig, wobei der Seitenstreifen zur Befahrung freigegeben ist. Ein Ausbau ist als Teilprojekt 7 im Bundesverkehrswegeplan enthalten und soll die prognostizierten Verkehrsstärken bewältigen. Die Staugefahr in diesem Bereich soll sich um 5,8 Kilometer reduzieren. Es liegt eine Trassenplanung von 2012 für einen achtstreifigen Querschnitt vor. Dabei soll die Autobahnfläche auf der Taunusseite verbreitert werden, auf der Frankfurter Seite bildet der jetzige Seitenstreifen den Abschluss. Für mögliche Lärmschutzwände werden aktuell Erdwälle errichtet. Das Dilemma für die nordwestlichen Stadtteile: Würden hohe Schallschutzwände tatsächlich gebaut, behindern sie die für nächtliche Abkühlung in den Stadtteilen wichtigen Kaltluftströme, für die die Autobahn bisher kein Hindernis ist. Der Ortsbeirat will vom Magistrat daher wissen, welche alternativen Möglichkeiten im Fernstraßenausbau bestehen, ohne hohe konventionelle Lärmschutzwände einen besseren Lärmschutz zu erreichen, zum Beispiel durch Lärm mindernde Fahrbahnbeläge. In diesem Zusammenhang ist die kürzlich vom Bund offengelegte Voruntersuchung für einen sogar zehnspurigen Ausbau der A 5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Friedberg zu sehen. Sie geht von einer technischen Machbarkeit und einem hohen Nutzen aufgrund der Engpässe im Autobahnnetz aus. Auch wenn das Land Hessen den Ausbau der A 5 auf zehn Spuren nicht als vordringlichen Bedarf angemeldet hat, die Gelder für den Autobahnbau vom Bund bis 2028 deutlich um 3,6 Milliarden Euro gekürzt werden sollen und die Stadt Frankfurt aktuell einen zehnspurigen Ausbau nicht befürwortet, wirft die Studie für Frankfurt Fragen auf. Sie enthält einige Vorschläge und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Straßenbauprojekt, die den Ortsbezirk 8 direkt betreffen und hohe Kosten auslösen sowie Eingriffe in die Natur nötig machen. Die Nordweststadt ist insbesondere betroffen, da der in den langfristigen Planungen des Bundes vorgesehene Autobahnausbau möglicherweise zusammen mit der Errichtung eines hochverdichteten "Stadtteils der Quartiere" östlich und auch westlich der A 5 realisiert wird. Nach Information des Ortsbeirates berücksichtigt das Stadtplanungsamt bei seinen Planungen für diesen neuen Stadtteil bereits einen zehnspurigen Autobahnausbau. Werden beide Projekte zusammen realisiert, droht der nahezu vollständige Verlust eines Naherholungsraumes und wichtiger landwirtschaftlicher Flächen. Lärmschutzmaßnahmen für die dann auch auf Frankfurter Seite verbreiterte Autobahn sowie ein dann in Aussicht gestelltes Brückenbauwerk zum Schutz des Steinbachtals wiegen den Verlust des Naturraumes mit seinen Klimafunktionen nicht auf. Auch die bei Einwohnern der Nordweststadt beliebte Kleingartenanlage wird durch das Verschwinden des 20 Meter breiten Gehölzstreifens zwischen A 5 und Anlage sowie die prognostizierte Verschattung eines Teils der Gärten durch den Bau des Lärmschutzwalls beeinträchtigt. Durch den Bau des "Stadtteils der Quartiere" würde sie ebenfalls Flächen einbüßen und einen Ausgleich erhalten müssen. Die Kosten für die laut Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen und wer dieselben ggf. übernimmt, sind aus den genannten Gründen und vorsorglich transparent zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8