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Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden

Details im PARLIS OF_1292-1_2024
02.07.2024

Anregung Ortsbeirat

Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden

Details im PARLIS OM_5726_2024
06.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden

Details im PARLIS ST_2129_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5726 entstanden aus Vorlage: OF 1292/1 vom 11.06.2024

Betreff: Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden
Der Magistrat wird gebeten, die Bestuhlung der Außengastronomie sowie die Abstellpraxis von Fahrzeugen in der Rosenbergerstraße regelmäßig zu überwachen und durchzusetzen, sodass die Durchgängigkeit für alle Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen, stets gewährleistet ist.

Begründung:

Die Rosenbergerstraße ist durch die Ausdehnung der Gastronomie und das häufige illegale Parken derzeit kaum passierbar, was die Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und von Familien erheblich beeinträchtigt. Der alternative Weg über die Vilbeler Straße oder Bleichstraße stellt für diese Gruppen einen unzumutbaren Umweg dar. Eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen würde die Zugänglichkeit der Rosenbergerstraße verbessern und die Lebensqualität für alle Bürger*innen erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2129
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme