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Günderrodeschule: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Tretroller für Grundschüler*innen erhöhen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Günderrodeschule: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Tretroller für Grundschüler*innen erhöhen

Details im PARLIS OF_1317-1_2024
02.07.2024

Anregung Ortsbeirat

Günderrodeschule: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Tretroller für Grundschüler*innen erhöhen

Details im PARLIS OM_5747_2024
06.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Günderrodeschule: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Tretroller für Grundschüler*innen erhöhen

Details im PARLIS ST_2127_2024
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5747 entstanden aus Vorlage: OF 1317/1 vom 16.06.2024

Betreff: Günderrodeschule: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Tretroller für Grundschüler*innen erhöhen
Der Magistrat wird gebeten, für die Grundschüler*innen der Günderrodeschule mehr Möglichkeiten für das Abstellen und Abschließen von Fahrrädern und Tretrollern auf dem vorderen Schulhof und darüber hinaus vor dem Schulgelände entlang der Hufnagelstraße zu schaffen.

Begründung:

Auf dem Gelände der Günderrodeschule, insbesondere im Bereich des vorderen Schulhofs, benötigt es dringend eine Aufstockung an Fahrradbügeln. Für die weitere Schulgemeinde bietet es sich darüber hinaus an, im Nahfeld der Günderrodeschule an der Hufnagelstraße weitere Fahrradbügel aufzustellen. Hier könnten Fahrradbügel auch so aufgestellt werden, dass das Beparken von Gehwegen möglichst unterbunden wird. So könnte auch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden sowie Schulkinder auf ihrem Schulweg erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2127
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme