Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten
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S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 1212/1 vom 07.02.2020 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der Grundschule Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße die Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone der Baustelle "Zebra" auf der Europa-Allee ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und Wiedereinbiegen in die Niedernhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt, um eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2019 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anlage) wurde die Zebrastreifenlösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dem Problem mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen gelben Zebrastreifen gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1 Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen entbehrlich seien.
Begründung:
Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ unter 2.3 Absatz 3 von begründeten Ausnahmefällen gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 142 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1027 Aktenzeichen: 32 1