Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern
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Bisheriger Verlauf
18.06.2024
05.07.2024
06.12.2024
Antrag Ortsbeirat
Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern
Details im PARLIS OF_1166-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern
Details im PARLIS OM_5773_2024Stellungnahme des Magistrats
Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern
Details im PARLIS ST_2110_202418.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern
Details im PARLIS OF_1166-5_202405.07.2024
Anregung Ortsbeirat
Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern
Details im PARLIS OM_5773_202406.12.2024
Stellungnahme des Magistrats
Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern
Details im PARLIS ST_2110_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5773 entstanden aus Vorlage: OF 1166/5 vom 18.06.2024
Betreff: Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern
Der Magistrat wird gebeten, den Bahnübergang im Bereich Stresemannallee und Aussiger Straße abzusichern. Dies kann u. a. durch ein dauerhaft eingeschaltetes Blinklicht oder durch die Inbetriebnahme einer Ampel geschehen. Ferner wird der Magistrat gebeten, dort Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung:
Einige Unfälle haben sich am Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße ereignet. Aufgrund der Häufung der Vorfälle ist eine unmittelbare Nachbesserung unabdingbar. Häufig gibt es Meldungen und Beobachtungen, dass die Signaleinrichtung nicht oder sehr spät rot aufleuchtet, wenn die Bahn heranfährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2110
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1