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Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.07.2024

Antrag Ortsbeirat

Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse

Details im PARLIS OF_425-4_2024
03.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse

Details im PARLIS OM_5815_2024
17.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse

Details im PARLIS ST_361_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5815 entstanden aus Vorlage: OF 425/4 vom 27.07.2024

Betreff: Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse
Der Magistrat wird gebeten, über die Stadtentwässerung dahin gehend vorbereitend tätig zu werden , dass in Straßenabschnitten, welche gemäß der aktuellen Starkregenkarte auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt deutliche Gefahren von Überflutungen erwarten lassen, die Straßengullys mehrmals im Jahr hinsichtlich unnötiger Verstopfungen kontrolliert werden. Dies gilt im Ortsbezirk beispielsweise für die Ostendstraße (insbesondere zwischen Uhlandstraße und Rückertstraße), welche mit zu erwartenden Überflutungshöhen von 50 Zentimetern bis über einem Meter ausgewiesen wird und in diesem Bereich zudem Abgänge in den S-Bahn-Tunnel aufweist.

Begründung:

Die Wahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Als kritisch identifizierte Bereiche sollten daher regelmäßig hinsichtlich der aktuellen Entwässerungssituation überprüft werden. Verstopfungen von Gullys, beispielsweise durch Blätter, sollten frühzeitig erkannt und behoben werden. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, Starkregenkarte 1:2.000) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 361
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme