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Abpollern des Gehwegs in der Petersstraße zur Verhinderung illegalen Parkens

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 entstanden aus Vorlage: OF 1335/1 vom 13.08.2024 Betreff: Abpollern des Gehwegs in der Petersstraße zur Verhinderung illegalen Parkens Vorgang: OM 4004/23 OBR 1; ST 2058/23; OM 5086/24 OBR 1; ST 903/24; ST 905/24 Der Gehweg in der Petersstraße ist umgehend abzupollern. Der Magistrat wird daher gebeten, umgehend den Gehweg in der Petersstraße gemäß der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044, vollständig mit Pollern abzusichern, um das weiterhin unvermindert stattfindende illegale Gehwegparken effektiv zu unterbinden.

Begründung:

Der Magistrat hat auf die Anregungen des Ortsbeirats mit den Stellungnahmen vom 06.05.2024, ST 903 und ST 905, nur unzureichend reagiert, indem lediglich die Verkehrszeichen 315 StVO "Parken auf Gehwegen" entfernt wurden. Diese Maßnahme hat sich als völlig wirkungslos erwiesen, da das Parkverhalten sich dadurch nicht verändert hat. Weiterhin parken zahlreiche Pkws, oft großvolumige Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, auf diesem Schulweg und gefährden somit die Sicherheit der zu Fuß Gehenden, insbesondere der Kinder. Es ist äußerst frustrierend, dass der Ortsbeirat trotz mehrfacher Anträge seit dem 16. Mai 2023 erneut intervenieren muss, um die notwendige Sicherheit auf diesem Schulweg zu gewährleisten. Die nur zögerliche und unzureichende Umsetzungskraft des Magistrats bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen ist inakzeptabel und erfordert nun eine klare und endgültige Lösung durch die vollständige Abpollerung des Gehwegs. Der Ortsbeirat erwartet, dass diese Maßnahme ohne weitere Verzögerungen umgesetzt wird, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich endlich sicherzustellen. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2058 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905