Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 584 entstanden aus Vorlage: OF 29/12 vom 28.05.2021 Betreff: Lärmschutzwall A 5 vorantreiben Vorgang: V 1685/20 OBR 12; ST 1794/20; OA 618/20 OBR 8; OA 627/20 OBR 7; OM 6903/20 OBR 6; ST 683/21; ST 776/21; ST 778/21; ST 817/21 Der Magistrat wird gebeten, zur Errichtung des Lärmschutzwalls entlang der A 5 die jeweils notwendigen Teile der folgenden Flurstücke in der Gemarkung Kalbach anzukaufen: - Flur 13, Flurstück 5; - Flur 13, Flurstück 8; - Flur 15, Flurstück 9; - Flur 15, Flurstück 3; - Flur 15, Flurstück 2/1; - Flur 5, Flurstück 15. Angesichts des vom Ortsbeirat 12 und anderen Ortsbeiräten abgelehnten zehn streifigen Ausbaus wird der Magistrat außerdem gebeten, übergangsweise schon mit Zwischenlösungen eines Lärmschutzes zu beginnen.
Begründung:
Die genannten Flurstücke fehlen noch für den Lärmschutzwall (ST 1794). Ein zehnstreifiger Ausbau widerspricht allen aktuellen Planungen zum Klimaschutz auf Stadt-, Landes- und Bundesebene. Der Bebauungsplan Nr. 840 ist rechtsgültig und kann umgesetzt werden. Zwischenlösungen können gemäß Stellungnahme ST 817 in Betracht gezogen werden. Die Ortsbeiräte 6 (OM 6903), 7 (OA 627) und 8 (OA 618) haben sich ebenfalls gegen einen zehnstreifigen Ausbau ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1794 Anregung vom 22.10.2020, OA 618 Anregung vom 27.10.2020, OA 627 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6903 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 683 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 778 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 248 Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12