Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten
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S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 entstanden aus Vorlage: OF 967/2 vom 10.06.2024 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24 1. Der Magistrat wird gebeten, a) im Bereich Sophienstraße 23 bis 33 an zwei Stellen mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 Metern - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten; b) im Bereich Sophienstraße 47 bis 55 an zwei Stellen mindestens zwei Fahrradbügel im Straßenbereich neben dem Gehweg zu installieren; c) vor dem Gebäude am Weingarten 25 mindestens vier Radbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 Metern - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. 2. Der Ortsbeirat hält an seiner Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616, weiterhin fest und bittet den Magistrat, diese entsprechend der Priorisierung der Sophienstraße innerhalb des städtischen Gesamtradnetzes umzusetzen.
Begründung:
In den genannten Bereichen bestehen derzeit keine geeigneten Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Dies hat zur Folge, dass diese an Masten für Laternen und Straßenschildern angeschlossen werden und dadurch die Gehwege stark verengen. In Ziffer 1. b) können die Radbügel nicht auf dem Gehweg installiert werden, da dieser mit ca. 2,10 Metern hierfür zu schmal ist, weshalb hier die Bügel im Straßenbereich stehen müssen. In Ziffer 1. c) ist nicht ein Bereich, sondern ein konkretes Gebäude genannt, da sich in diesem mehrere medizinische Praxen, Büros, ein Konsulat und eine Kita befinden, wodurch ein hoher Bedarf an Parkmöglichkeiten besteht, der für Radfahrende derzeit nicht gedeckt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674