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Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 595 entstanden aus Vorlage: OF 59/12 vom 26.06.2021 Betreff: Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Rohre des unterirdisch verlaufenden Kalbachs im Bereich des Kalbacher Stadtpfads 5 zu prüfen. Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Starkregen das Wasser dort sehr hoch steht. Nach Rücksprache mit der Gewässerunterhaltung wurde mitgeteilt, dass nach jedem Hochwasserereignis die Rechenanlagen im Stadtgebiet Frankfurt kontrolliert und der Rechen geräumt wird. Dies scheint aber nicht auszureichen. Eventuell ist dies aber nicht der einzige Grund, da das Wasser am unterirdisch verlaufenden Kalbach am Ausgang zum Freizeitpark Kalbach nach jedem Starkregen erneut sehr auftritt und auch an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg immer aus dem Kanal auf die Straße drückt. (Quelle: privat)

Begründung:

Trotz mehrfachem Hinweis der Anwohner wurde das Problem bisher nicht behoben. Die Sorge ist groß, dass das Wasser, wenn es nicht mehr geregelt durch das Rohr abfließen kann, in die Keller läuft. Auch ist die Straße im Bereich Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg nach jedem Regen überflutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 151 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 32