Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen
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Bisheriger Verlauf
26.06.2021
09.07.2021
14.01.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen
Details im PARLIS OM_595_2021Stellungnahme des Magistrats
Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen
Details im PARLIS ST_151_202226.06.2021
09.07.2021
14.01.2022
Stellungnahme des Magistrats
Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen
Details im PARLIS ST_151_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 595 entstanden aus Vorlage: OF 59/12 vom 26.06.2021
Betreff: Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen
Der Magistrat wird gebeten, die Rohre des unterirdisch verlaufenden Kalbachs im Bereich des Kalbacher Stadtpfads 5 zu prüfen. Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Starkregen das Wasser dort sehr hoch steht. Nach Rücksprache mit der Gewässerunterhaltung wurde mitgeteilt, dass nach jedem Hochwasserereignis die Rechenanlagen im Stadtgebiet Frankfurt kontrolliert und der Rechen geräumt wird. Dies scheint aber nicht auszureichen. Eventuell ist dies aber nicht der einzige Grund, da das Wasser am unterirdisch verlaufenden Kalbach am Ausgang zum Freizeitpark Kalbach nach jedem Starkregen erneut sehr auftritt und auch an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg immer aus dem Kanal auf die Straße drückt. (Quelle: privat) Begründung:
Trotz mehrfachem Hinweis der Anwohner wurde das Problem bisher nicht behoben. Die Sorge ist groß, dass das Wasser, wenn es nicht mehr geregelt durch das Rohr abfließen kann, in die Keller läuft. Auch ist die Straße im Bereich Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg nach jedem Regen überflutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 151
Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 32