Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren
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Bisheriger Verlauf
27.09.2024
28.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren
Details im PARLIS OF_662-11_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren
Details im PARLIS OM_5962_202427.09.2024
Antrag Ortsbeirat
Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren
Details im PARLIS OF_662-11_202428.10.2024
Anregung Ortsbeirat
Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren
Details im PARLIS OM_5962_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5962 entstanden aus Vorlage: OF 662/11 vom 27.09.2024
Betreff: Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser nutzen und die Speicher in Absprache mit dem Ortsbeirat 11 montieren
Der Magistrat wird gebeten, die Dachflächen der ABG-Wohnhäuser am Atzelbergplatz für die Sammlung von Regenwasser zu nutzen bzw. die ABG dazu aufzufordern. Die Standorte der Regenwasserspeicher sollten mit dem Ortsbeirat abgesprochen und montiert werden. Mit dem Wasser sollen die Pflanzbeete und Vorgärten sowie nach der Neugestaltung des Atzelberplatzes die zusätzlichen Grünflächen, Beete und Bäume bewässert werden. Begründung:
Die auf dem Atzelbergplatz befindlichen Pflanzbeete und Vorgärten werden derzeit mit Stadtwasser bewässert. Aus ökologischen Gründen sollten sie nicht mit Trinkwasser, sondern mit Regenwasser gewässert werden. Das trägt auch zur Entlastung der Kanalisation und Einsparung von Trinkwasser bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme