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Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)

Details im PARLIS OF_1112-6_2024
29.10.2024

Anregung Ortsbeirat

Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)

Details im PARLIS OM_5985_2024
07.02.2025

Stellungnahme des Magistrats

Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)

Details im PARLIS ST_212_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5985 entstanden aus Vorlage: OF 1112/6 vom 27.10.2024

Betreff: Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad)
Vorgang: B 268/03 Der Magistrat wird gebeten, den Pachtvertrag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens der Frankfurter BäderBetriebe für das Gelände des ehemaligen Freibad Höchst (Tillybad) mit der Angelsportgemeinschaft Frankfurt-Schwanheim 1960 e. V. und dem Höchster Schwimmverein 1893 e. V. so zu verlängern, dass beide Vereine Planungssicherheit bekommen und Aspekten des Naturschutzes Rechnung getragen wird. Die Existenz des Angelsportvereins darf nicht gefährdet werden. Beide Vereine haben ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit gezeigt.

Begründung:

Das Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades wurde Anfang der 2000er-Jahre auf Initiative des Ortsbeirats 6 von der Stadt an die Angelsportgemeinschaft Frankfurt-Schwanheim 1960 e. V. (ASG) verpachtet. Damals war das Gelände in einem sehr schlechten Zustand. Die ASG hat es mit großer ehrenamtlicher Arbeit wieder instand gesetzt und seitdem über 23 Jahre sowohl die Grünpflege als auch die Bauerhaltung selbst übernommen. Zudem stellt der Verein das Gelände auch anderen Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung. Die Stadt Frankfurt war sehr froh, dass diese Lösung zur Instandhaltung des Strandbad-Geländes und der Gebäude gefunden werden konnte (siehe
Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268
). Nun läuft der Pachtvertrag mit der Anglersportgemeinschaft Schwanheim zum 31.12.2024 aus und die Stadt hat ihn bisher nicht verlängert, obwohl der Verein sich auf die Ausschreibung hin wieder beworben hat. Wenn die Angler ihr Gelände verlieren, bedroht das die Existenz des Vereins. Zudem wäre unklar, wer sich zukünftig um das Gelände kümmert. Die Stadt Frankfurt sollte das Gelände daher weiterhin u. a. an die ASG verpachten, die sich nachweislich über mehr als zwei Jahrzehnte gut um das Gelände gekümmert hat, insbesondere auch, um den Fortbestand des Vereins sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268
Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 212 Aktenzeichen: 52-1