Skip to main content

Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 598 entstanden aus Vorlage: OF 65/12 vom 21.06.2021 Betreff: Kostenfreie Hygieneartikel in öffentlichen Schulen Der Magistrat wird aufgefordert, in den weiterführenden Schulen des Ortsbezirks kostenlos Hygieneartikel wie Binden und Tampons zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Handtücher zählen Menstruationsartikel zum Grundbedarf. Dafür fallen Kosten von circa 200 bis 500 Euro pro Jahr an. Laut einer Studie von Plan International kann sich rund eine von zehn Menstruierenden keine Menstruationsartikel leisten. Viele greifen dann, obwohl das unhygienisch ist, auf Toilettenpapier zurück oder verlassen die Wohnung während der Periode nicht. Dies kann dazu führen, dass zum Beispiel wichtiger Unterricht verpasst wird. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln an Schulen kann daher ein Angebot geschaffen werden, um zum einen die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern und zum anderen eine Hürde für die Teilhabe an Bildung abzubauen. Außerdem ist gerade in der Pubertät die Periode oft unregelmäßig und setzt überraschend ein, sodass die notwendigen Hygieneartikel oft nicht zur Hand sind, wenn sie benötigt werden. Die Bereitstellung dieser Produkte ist ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation und wird in verschiedenen Städten, unter anderem in Wiesbaden und Darmstadt, schon praktiziert. Die unentgeltliche Ausgabe der Menstruationsartikel sollte unkompliziert und praktikabel erfolgen, beispielsweise mittels eines in den Toiletten aufgestellten Spenders. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 18 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1