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Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen

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S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 08.10.2024 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vorgang: OM 5089/24 OBR 1; ST 1146/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1146, unter Punkt 1, dass Radfahrende in östlicher Fahrtrichtung lieber auf dem Weg am Mainufer weiterfahren würden, anstatt den Radschutzstreifen des Mainkai zu nutzen. Das mag in der Praxis stimmen, passt aber nicht zu der vorhandenen Beschilderung. Denn der ausgeschilderte Radwanderweg biegt über das Kopfsteinpflaster auf die Straße Mainkai ab. Jedoch ist diese Route durch das grobe Kopfsteinpflaster für viele Radfahrende nahezu unpassierbar. Es besteht also aktuell eine Radroute, die aufgrund des Kopfsteinpflasters gar nicht vollumfänglich nutzbar ist - zum Leidwesen der Flanierenden am Mainufer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dass die in der Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089, angesprochenen Kopfsteinpflasterpassagen östlich und westlich des Eisernen Stegs gegen einen barrierefreien Belag ausgetauscht oder abgeschliffen werden, damit Radfahrende und mobilitätseingeschränkte Menschen diesen Weg gefahrlos benutzen können und dass sodann die Anregung OM 5089 in Gänze umgesetzt werden kann.

Begründung:

Zitat aus der Begründung zur Anregung OM 5089: "Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 107