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Barrierefreier Zugang zum Römer und zur Frankfurt TouristInformation

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5996 entstanden aus Vorlage: OF 1401/1 vom 08.10.2024 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Römer und zur Frankfurt Tourist-Information Vorgang: F 829/22 Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zum Römer, insbesondere der Frankfurt Tourist-Information, barrierefrei, seniorengerecht und rollstuhlgerecht zu gestalten. Dazu sind rollstuhlgerechte und seniorengerechte Rampen anzubringen, die sich unter Abwägung der Denkmalschutzbelange in das historische Gesamtensemble eingliedern. Des Weiteren ist jederzeit der Zugang zu den Klingeln für die Tourist-Information und die anderen Eingänge frei zu halten, damit insbesondere keine Verkaufsstände den Zugang zu Türklingeln versperren. Der Raum vor jeder Klingel ist durch geeignete Maßnahmen jederzeit frei zu halten.

Begründung:

Die Barrierefreiheit endet für Touristen in Frankfurt spätestens vor der Tourist-Information. Vier Treppenstufen hindern Senioren und gehbehinderte Menschen daran, den Römer und insbesondere die Tourist-Information ebenerdig zu betreten. Das Thema wurde zuletzt mit der Frage vom 02.06.2022, F 829, diskutiert, indem die defekte und verschmutzte Türklingel der Tourist-Information kritisiert wurde. Das Problem ist aber noch größer: Die Klingeln sind bei Veranstaltungen oft gar nicht erreichbar, weil eine "Bude" davor steht. Am Denkmalschutz darf es nicht scheitern. Jedes historische Bauwerk ist mittlerweile in großen Bereichen barrierefrei, erst recht ein Rathaus mit einer Tourist-Information. Im Übrigen sind Barrieren alles andere als historisch. Das Bronzemodell der karolingischen Kaiserpfalz "franconofurd", erbaut um das Jahr 860 n. Chr. auf dem Frankfurter Domhügel, zeigt eindeutig ebenerdige Zugänge auf. Wenn für den damaligen Kaiser Ludwig II. die Barrierefreiheit an Hauseingängen der gängige Standard war, dann sollte auch heute aus historischen Gründen der Römer barrierefrei sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Frage vom 02.06.2022, F 829 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 202