Solarenergie auf Flachdächern nicht behindern
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Bisheriger Verlauf
28.06.2021
09.07.2021
01.10.2021
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Solarenergie auf Flachdächern nicht behindern
Details im PARLIS OM_599_2021Stellungnahme des Magistrats
Solarenergie auf Flachdächern nicht behindern
Details im PARLIS ST_1798_202128.06.2021
09.07.2021
01.10.2021
Stellungnahme des Magistrats
Solarenergie auf Flachdächern nicht behindern
Details im PARLIS ST_1798_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 599 entstanden aus Vorlage: OF 66/12 vom 28.06.2021
Betreff: Solarenergie auf Flachdächern nicht behindern
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die verschiedenen Vorgaben zur Errichtung von Fotovoltaik-Anlagen (PV) auf privaten Flachdächern harmonisieren und dahin gehend anpassen lassen, dass sich deutlich mehr PV-Kapazität installieren lässt. Dabei soll insbesondere auch neu abgewogen werden, dass sich die privat finanzierte Errichtung von PV-Anlagen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland nicht mehr rein ästhetischen Gesichtspunkten unterordnen muss. Begründung:
In den aktuellen Vorgaben der Stadt Frankfurt finden sich zahlreiche Vorschriften, die die Errichtung von PV-Anlagen in Summe erheblich einschränken. Für die auf dem Riedberg weit verbreiteten begrünten Flachdächer sollen die Module flach auf dem Boden liegen, damit sie nicht die Ästhetik des Hauses beeinträchtigen. Dadurch wird aber einerseits ihr Wirkungsgrad oft stark eingeschränkt (Neigung nach Norden), andererseits darf dann nur noch ein Drittel der Dachfläche bedeckt werden, damit genügend Begrünung übrig bleibt. Wären die Module auf schrägen Ständern, könnte die Begrünung auf praktisch der ganzen Fläche weiter wachsen und der Wirkungsgrad der Module ließe sich verbessern. Die zunehmende Klimakrise erfordert es, viele Prioritäten darauf zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1798 Aktenzeichen: 79 0