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Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für NiederEschbach?

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Welches Zivilschutzkonzept gibt es für Nieder-Eschbach?

Details im PARLIS OF_329-15_2024
01.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für NiederEschbach?

Details im PARLIS OM_6015_2024
03.02.2025

Stellungnahme des Magistrats

Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für Nieder-Eschbach?

Details im PARLIS ST_164_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6015 entstanden aus Vorlage: OF 329/15 vom 10.10.2024

Betreff: Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für Nieder-Eschbach? Der Magistrat wird gebeten, gerne in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen, mitzuteilen, welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz für Nieder-Eschbach existiert. Insbesondere: - Vorbereitung und Ausbildung der Zivilbevölkerung und des Hilfspersonals; - Installation von Warnsystemen; - Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung; - Management von Blackout-Maßnahmen; - Medizinische Dienste, einschließlich Erster Hilfe und religiöser Unterstützung; - Erkennung und Markierung von Gefahrenbereichen; - Dekontamination und ähnliche Schutzmaßnahmen; - Bereitstellung von Notunterkünften und -versorgung; - Notfallreparatur unverzichtbarer öffentlicher Einrichtungen; - Hilfestellung bei der Erhaltung überlebenswichtiger Gegenstände.

Begründung:

Bei Naturkatastrophen, durch Unfälle verursachten Krisen, Terrorangriffen oder bewaffneten Konflikten werden Maßnahmen und Dienste des Zivil- und Katastrophenschutzes organisiert. Was das genau bedeutet, ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht klar. Das Hauptziel besteht darin, die Zivilbevölkerung zu schützen, vor allem indem versucht wird, den Schaden zu begrenzen, den die Zivilbevölkerung oder Objekte erleiden könnten. Der Zivil- und Katastrophenschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen sowie die Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung. Wie dies genau im Ernstfall aussehen kann, ist von großem Interesse und sollte öffentlich vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 164 Aktenzeichen: 37-0