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Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Throner Straße - Ordnen des ruhenden Verkehrs und Begrünung

Details im PARLIS OM_4848_2023
08.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Throner Straße - Ordnen des ruhenden Verkehrs und Begrünung

Details im PARLIS ST_701_2024
09.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

Details im PARLIS OF_440-4_2024
29.10.2024

Anregung Ortsbeirat

Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

Details im PARLIS OM_6019_2024
17.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

Details im PARLIS ST_364_2025
04.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

Details im PARLIS OF_516-4_2025
27.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung

Details im PARLIS OM_7047_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6019 entstanden aus Vorlage: OF 440/4 vom 09.10.2024

Betreff: Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung
Vorgang: OM 4848/23 OBR 4; ST 701/24 Der Magistrat wird gebeten, in der Throner Straße zumindest auf einer Straßenseite die Parkordnung so zu ändern, dass eine ausreichende Gehwegbreite erzielt wird. Gleichzeitig sollte eine angemessene Anzahl von Mikrobeeten angelegt werden.

Begründung:

Die Situation in der Throner Straße ist im Hinblick auf die Aufenthaltsqualität, das Mikroklima und die Nutzbarkeit für zu Fuß Gehende ausgesprochen unbefriedigend. Deshalb sollten die oben genannten Mindestmaßnahmen im Sinne eines ausgleichenden Kompromisses durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4848
Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 701 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 364 Antrag vom 04.05.2025, OF 516/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7047
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme