Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
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Bisheriger Verlauf
11.10.2024
29.10.2024
17.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
Details im PARLIS OF_442-4_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
Details im PARLIS OM_6020_2024Stellungnahme des Magistrats
Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
Details im PARLIS ST_363_202511.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
Details im PARLIS OF_442-4_202429.10.2024
Anregung Ortsbeirat
Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
Details im PARLIS OM_6020_202417.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
Details im PARLIS ST_363_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6020 entstanden aus Vorlage: OF 442/4 vom 11.10.2024
Betreff: Schulwegsicherung durch Zebrastreifen an der Kreuzung Inheidener Straße/Löwengasse
Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Inheidener Straße/Löwengasse einen Zebrastreifen zum Zweck der Schulwegsicherung der Kirchnerschule zu installieren. Begründung:
Der Schulwegplan der Stadt Frankfurt am Main empfiehlt Schüler:innen der Kirchnerschule an zwei Punkten in der Löwengasse die Querung der Inheidener Straße (siehe nachstehender Screenshot). Hier wird der Ortsbeirat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Querung aufgrund eines fehlenden Zebrastreifens nicht sicher sei. Die Inheidener Straße und die Löwengasse sind zwar Bestandteil einer Tempo-30-Zone, insbesondere die Inheidener Straße ist jedoch stark frequentiert, u. a. durch Linienbusverkehr. Ein Zebrastreifen könnte den Verkehr in der Inheidener Straße verlangsamen und Kindern einen sichereren Schulweg ermöglichen. Quelle: Schulwegpläne | Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 363
Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 4 am 25.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme