Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme
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Bisheriger Verlauf
17.06.2024
05.11.2024
07.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur Kommunalen Nah- und Fernwärme
Details im PARLIS OF_856-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme
Details im PARLIS OM_6047_2024Stellungnahme des Magistrats
Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme
Details im PARLIS ST_558_202517.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur Kommunalen Nah- und Fernwärme
Details im PARLIS OF_856-10_202405.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme
Details im PARLIS OM_6047_202407.04.2025
Stellungnahme des Magistrats
Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme
Details im PARLIS ST_558_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6047 entstanden aus Vorlage: OF 856/10 vom 17.06.2024
Betreff: Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme
Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, die unter den Ziffern 1. bis 4. aufgeführten Fragestellungen jeweils separat und eindeutig zu beantworten. 1. Für welche Gebiete im Ortsbezirk 10 wird aktuell geplant, diese an das Nah- oder Fernwärmenetz oder an Blockheizkraftwerke anzuschließen? 2. Bei welchen Gebieten ist dies im Ortbezirk 10 vor 2030 möglich? 3. Ist es möglich, und wenn ja, ab wann und wo, dezentrale Heizkraftwerke zu errichten, um die Versorgung welcher Gebiete im Ortsbezirk 10 zu sichern? 4. Ist es vorgesehen, und wenn ja, ab wann, Objekteigentümer im Ortsbezirk 10 mit an das städtische Nah- und Fernwärmenetz anzuschließen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 558 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme