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Echte Barrierefreiheit der U5

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6072 entstanden aus Vorlage: OF 766/3 vom 04.10.2024 Betreff: Echte Barrierefreiheit der U5 Der Magistrat wird gebeten, sich bei der VGF für Folgendes einzusetzen: 1. Die Information zur eingeschränkten Barrierefreiheit der Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" muss auf der gesamten Linie der U5 bei allen Haltestellenansagen und bei den Ansagen in den Waggons wieder aufgenommen werden. Wichtig ist dabei der Hinweis auf die gekennzeichneten Zonen für den barrierefreien Einstieg. Zusätzlich sollen Aushänge mit dem Hinweis auf die eingeschränkte Barrierefreiheit und die gekennzeichneten Zonen an allen Stationen wieder ausgehängt werden. Die eingeschränkte Barrierefreiheit muss ebenfalls in die Fahrplanauskünfte im Internet und sonstigen Medien aufgenommen werden. 2. Die barrierefreien Türen der auf der Linie eingesetzten Waggons müssen deutlich als barrierefrei gekennzeichnet werden, möglichst mit einer unterschiedlichen Farbe zu der Kennzeichnung der breiten Einstiegstüren. An den Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" sind leider nicht alle mit Kinderwagen- und Rollstuhlsymbol gekennzeichneten breiteren Türen barrierefrei, sondern nur die, die in den bestimmten Abschnitten halten. D. h. diese Türen müssten gesondert gekennzeichnet und dürfen auch nicht überklebt werden. Dabei wäre es auch wichtig, in den Waggons darauf hinzuweisen, dass mobilitätseingeschränkte Personen auf diese wenigen Bereiche angewiesen sind. 3. Die barrierefreien Bereiche auf allen Bahnsteigen der U5 müssen gekennzeichnet werden. Der mobilitätseingeschränkte Fahrgast mit dem Ziel "Glauburgstraße" oder "Musterschule" muss bereits beim Einstieg den richtigen Wagon erkennen, bei dem er dann auch barrierefrei aussteigen kann. 4. In der RMV-App sollte ein Button eingefügt werden, der die Selektion einer komplett oder eingeschränkt barrierefreien Route ermöglicht. 5. Bei zukünftigen barrierefreien Waggons müssen auch die Sitzmöglichkeiten so angeordnet werden, dass sich mobilitätseingeschränkte Personen im Rollstuhl in den Waggons bewegen können und nicht nur auf den Bereich der Ein- und Ausstiege beschränkt sind.

Begründung:

Selbständigkeit sollte für mobilitätseingeschränkte Personen auch im Öffentlichen Personennahverkehr möglich sein und darf nicht an mangelnder Kommunikation scheitern. Die eingeschränkte Barrierefreiheit der Haltestellen "Glauburgstraße" und "Musterschule" war ein Kompromiss bei der damaligen Umgestaltung der Hochbahnsteige. Die Zusage der VGF, die Fahrgäste darüber zu informieren, war Teil des gefundenen Kompromisses. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3