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Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg

Details im PARLIS OF_769-3_2024
07.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg

Details im PARLIS OM_6074_2024
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6074 entstanden aus Vorlage: OF 769/3 vom 18.10.2024

Betreff: Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
Der Magistrat wird gebeten, auf zwei Schrägparkplätzen vor der Hausnummer 45 des Bornwiesenwegs Fahrradbügel zu errichten. Außerdem sollten an der Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße, wo immer möglich, Fahrradbügel aufgestellt werden. Die Betreiber des Cafés "Kaffeemacherei" sollten angewiesen werden, die Fläche der Außengastronomie so zu reduzieren, dass auch Personen mit Rollstühlen durchkommen können.

Begründung:

Wie auf der Abbildung unten zu sehen ist, nutzen Anwohner*innen des Bornwiesenwegs aus Mangel an Fahrradbügeln die Begrenzungsbügel zur Straße zum Anschließen ihrer Fahrräder. Aufgrund der Außengastronomie ist es für Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen nicht mehr möglich, durchzukommen. Durch Fahrradbügel gegenüber kann diese Situation entzerrt werden. Außerdem würde bereits eine leichte Reduzierung der Außengastronomiefläche die Situation verbessern. Die Fahrradbügel an der Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße würden darüber hinaus das Parken an den Ecken und die damit verbundene Sichtbehinderung verhindern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3