Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
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Bisheriger Verlauf
18.10.2024
07.11.2024
05.05.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
Details im PARLIS OM_6074_2024Stellungnahme des Magistrats
Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
Details im PARLIS ST_734_202518.10.2024
07.11.2024
05.05.2025
Stellungnahme des Magistrats
Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
Details im PARLIS ST_734_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6074 entstanden aus Vorlage: OF 769/3 vom 18.10.2024
Betreff: Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
Der Magistrat wird gebeten, auf zwei Schrägparkplätzen vor der Hausnummer 45 des Bornwiesenwegs Fahrradbügel zu errichten. Außerdem sollten an der Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße, wo immer möglich, Fahrradbügel aufgestellt werden. Die Betreiber des Cafés "Kaffeemacherei" sollten angewiesen werden, die Fläche der Außengastronomie so zu reduzieren, dass auch Personen mit Rollstühlen durchkommen können. Begründung:
Wie auf der Abbildung unten zu sehen ist, nutzen Anwohner*innen des Bornwiesenwegs aus Mangel an Fahrradbügeln die Begrenzungsbügel zur Straße zum Anschließen ihrer Fahrräder. Aufgrund der Außengastronomie ist es für Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen nicht mehr möglich, durchzukommen. Durch Fahrradbügel gegenüber kann diese Situation entzerrt werden. Außerdem würde bereits eine leichte Reduzierung der Außengastronomiefläche die Situation verbessern. Die Fahrradbügel an der Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße würden darüber hinaus das Parken an den Ecken und die damit verbundene Sichtbehinderung verhindern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 734
Beratung im Ortsbeirat: 3