Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.04.2024

Auskunftsersuchen

Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

Details im PARLIS V_943_2024
05.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

Details im PARLIS ST_1467_2024
24.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

Details im PARLIS OF_771-3_2024
07.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

Details im PARLIS OM_6075_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6075 entstanden aus Vorlage: OF 771/3 vom 24.10.2024

Betreff: Ankauf der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 26
bis 28 Vorgang: V 943/24 OBR 3; ST 1467/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 teilte der Magistrat in der Stellungnahme vom 05.08.2024, ST 1467, mit, dass keine "kurzfristige Bauabsicht" durch den Eigentümer bestehe. Gleichzeitig steht der Magistrat unter ständigem massiven Druck, genügend bezahlbaren Wohnraum, Unterkünfte für Obdachlose und Schutzsuchende sowie Flächen für kulturelle Initiativen zur Verfügung zu stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Kontakt aufzunehmen, um ein eventuell vorhandenes Veräußerungsinteresse zu erfragen. Soweit dies positiv beschieden wird, wird der Magistrat gebeten, den Ankauf durch die Stadt Frankfurt selbst, alternativ durch die ABG, zu prüfen, um an dieser Stelle z. B. bezahlbaren Wohnraum herzustellen. Auch der Liegenschaftsfonds und die KEG können in die Überlegungen miteinbezogen werden. Der Magistrat wird um eine Antwort zu allen genannten Akteuren gebeten. Sollte die Antwort darin bestehen, dass der Ankauf als unwirtschaftlich verworfen wird, wird der Magistrat gebeten, genauere Zahlen und Gründe darzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.04.2024, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1467
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme