Bad und WC im Merianbad
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
07.11.2024
07.11.2024
07.11.2024
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6084 entstanden aus Vorlage: OF 787/3 vom 07.11.2024
Betreff: Bad und WC im Merianbad
Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Toilette und das Duschbad im Merianbad zugänglich und funktionsfähig sind. Begründung:
Aktuell stellt sich die Situation so dar, dass weder die Dusche noch das WC benutzt werden können. Sie seien nach Auskunft des Pächters "kaputt". Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass dieses öffentliche Angebot, welches Teil des Pachtvertrages ist, sobald wie möglich wieder genutzt werden kann und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme