Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6126 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 21.10.2024 Betreff: Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES)/Rhein-Main Biokompost GmbH ( RMB) ein Konzept zur Abholung und/oder Verwertung des Grünschnitts aus Kleingartenanlagen im Ortsbezirk 8 zu erarbeiten. Ziel soll es sein, dass der in den Anlagen anfallende Grünschnitt kostenlos oder zumindest merklich preiswerter der Verwertung zugeführt werden kann. Dies könnte u. a. durch die kostenlose Abgabe bei der RMB durch einen beauftragten Entsorgungsbetrieb erfolgen und zusätzlich - bei Anschluss an die Abfallentsorgung - durch die Bereitstellung von deutlich mehr oder eine wesentlich größere Biotonne (bspw. eine 2,5-Quadratmeter-Tonne) für die vierzehntägige Leerung, sofern das seitens der jeweiligen Anlage gewünscht wird.
Begründung:
Der im Haushalt anfallende Bioreststoff, aber auch der dort anfallende Grünschnitt, sofern man einen Hausgarten zur Verfügung hat, können kostenlos über die Biotonne abgegeben werden. Der in Kleingärten anfallende Grünschnitt, sofern er dort gesammelt und in größeren Mengen abgegeben werden soll, kann jedoch nur kostenpflichtig bei der RMB angeliefert werden. Gerade in den Saisonzeiten Frühjahr und Herbst übersteigt der in kurzer Zeit anfallende Grünschnitt deutlich die Menge, welche man in die heimische Biotonne einbringen kann. Zwar wird auch einiges an Material im eigenen Kompost verwertet, aber in der Realität fällt mehr an, als man selbst dort verwerten kann, insbesondere dickere Äste oder Grünschnitt, der nur in einer industriellen Anlage problemlos verwertet werden kann. Komposte im Garten eigenen sich überwiegend für die Zeit dazwischen. Sofern die Kleingartenanlage an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, reicht die Kapazität der derzeit bereitgestellten Biotonne (maximal 240 Liter) für die regelmäßige Pflege der Gemeinschaftsanlagen auch bei kurzfristiger Lagerung bis zur nächsten Leerung nicht aus und sollte dringend erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 69