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Fahrradstraße-Raiffeisenstraße

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6152 entstanden aus Vorlage: OF 671/11 vom 07.11.2024 Betreff: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Harkortstraße als Fahrradstraße einzurichten. Die entsprechende Kennzeichnung ist an und auf der Straße anzubringen. Vor der Umsetzung soll die Planung zur Fahrradstraße dem Ortsbeirat vorgestellt werden.

Begründung:

Die Notwendigkeit ergibt sich aus zwei Tatsachen. Erstens ist die Fahrradverbindung auf der Straße Am Erlenbruch oft zugeparkt oder aus anderweitigen Gründen fast unbenutzbar. Die Etablierung einer Alternativstrecke ist unbedingt sinnvoll. Zweitens wird die Raiffeisenstraße zwar bereits durch viele Radfahrer genutzt, steht aber unter ständigem Druck durch rücksichtslose Autofahrer. Eine Verkehrsberuhigung der Raiffeisenstraße ist dringend notwendig, zumal nicht abzusehen ist, wann die mehrfach beschlossene Unterbrechung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr endlich umgesetzt wird. Zusätzliche Info: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkws und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11