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Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.11.2024

Antrag Ortsbeirat

Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten

Details im PARLIS OF_451-4_2024
26.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten

Details im PARLIS OM_6170_2024
14.04.2025

Stellungnahme des Magistrats

Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten

Details im PARLIS ST_627_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6170 entstanden aus Vorlage: OF 451/4 vom 11.11.2024

Betreff: Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten
Der Magistrat wird gebeten, den Grünstreifen in der Mitte der Oskar-von-Miller-Straße, im Abschnitt zwischen Obermainanlage und der Uhlandstraße/Martin-Elsässer- Platz, mit der größtmöglichen Zahl hochwachsender Bäume zu versehen.

Begründung:

Die Klimakrise erfordert auch in Frankfurt alle erdenkliche Maßnahmen, um deren Folgen zu mindern. Baumpflanzungen sind bekanntermaßen in diesem Zusammenhang ein geeignetes Mittel. Die Bäume könnten außerdem den genannten Straßenraum etwas ökologisch und ästhetisch aufwerten. Nachdem es im weiteren Straßenverlauf in der Sonnenmannstraße gelungen ist, die Baumpflanzungen zu ergänzen, sollte dieses auch in der Oskar-von-Miller-Straße gelingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 627
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme