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Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.11.2024

Antrag Ortsbeirat

Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage

Details im PARLIS OF_1035-2_2024
02.12.2024

Anregung Ortsbeirat

Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage

Details im PARLIS OM_6236_2024
28.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage

Details im PARLIS ST_525_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6236 entstanden aus Vorlage: OF 1035/2 vom 16.11.2024

Betreff: Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage
Der Magistrat wird aufgefordert, alles zu tun, was es bedarf, um zu jeder Zeit freies Geleit für Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage der DOREAFAMILIE in der Montgolfier- Allee sicherzustellen.

Begründung:

Die Montgolfier-Allee endet in einer einspurigen Rechtskurve und ist in diesem Bereich eine Einbahnstraße. Die Kurve verläuft direkt um den angrenzenden Kindergarten, führt am Eingang eines Wohnhauses vorbei und schließlich zur Seniorenanlage mit der Adresse Montgolfier-Allee 28, in der etwa 50 Senior*innen leben. Häufig kommt es vor, dass Fahrzeuge, teils auch größere Autos, direkt in der Kurve parken, wie auf den beigefügten Bildern zu sehen ist. Dies erschwert es insbesondere größeren Fahrzeugen wie Notarzt- oder Rettungswagen und der Feuerwehr, die Kurve zu passieren. Sollte in einem Notfall die Hilfe mit Verzögerung eintreffen, könnte dies die Sicherheit und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage gefährden oder im schlimmsten Fall könnte die Hilfe gar zu spät kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 525
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1