Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
12.11.2024
03.12.2024
07.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Details im PARLIS OF_1446-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Details im PARLIS OM_6251_2024Stellungnahme des Magistrats
Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Details im PARLIS ST_343_202512.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Details im PARLIS OF_1446-1_202403.12.2024
Anregung Ortsbeirat
Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Details im PARLIS OM_6251_202407.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Details im PARLIS ST_343_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6251 entstanden aus Vorlage: OF 1446/1 vom 12.11.2024
Betreff: Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
Der Magistrat wird gebeten, gegen die Vermüllung und den Lärm der zahlreichen Kioske in der Innenstadt - insbesondere in den Nachtstunden - vorzugehen, deren Genehmigung auf Außenbestuhlung überprüfen zu lassen, die Abgabe von nicht bepfandeten Getränkeverpackungen zu unterbinden und den Alkoholverkauf an Jugendliche zu überprüfen. Begründung:
Die Anzahl der Kioske in der Innenstadt ist seit der Coronazeit stark angestiegen. Problematisch ist, dass dort nahezu rund um die Uhr Alkohol für kleines Geld bezogen werden kann. Das führt dazu, dass sich gerade viele Jugendliche und junge Erwachsene mit Alkohol und den dort ebenfalls frei erhältlichen Lachgaspatronen eindecken und im öffentlichen Raum Partys veranstalten. Neben der Lärmbelästigung zu nachtschlafenden Zeiten tragen sie auch erheblich zur Vermüllung der Innenstadt bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 343