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Leerstand städtischer Wohnungen im Nordend

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.11.2024

Antrag Ortsbeirat

Leerstand städtischer Wohnungen im Nordend

Details im PARLIS OF_797-3_2024
05.12.2024

Anregung Ortsbeirat

Leerstand städtischer Wohnungen im Nordend

Details im PARLIS OM_6268_2024
27.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Leerstand städtischer Wohnungen im Nordend

Details im PARLIS ST_1067_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6268 entstanden aus Vorlage: OF 797/3 vom 14.11.2024

Betreff: Leerstand städtischer Wohnungen im Nordend
Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele städtische Wohnungen gibt es im Nordend? 2. Wie viele davon stehen leer? 3. Sofern es Leerstand gibt, was sind die Gründe?

Begründung:

Gemäß dem Zensus 2022 stehen in Frankfurt 12.893 Wohnungen leer. Die Landesregierung hat sich den "Kampf gegen spekulativen Leerstand" auf die Fahnen geschrieben. Der Magistrat der Stadt Frankfurt unterstützt dies ausdrücklich. Dennoch nehmen die Mitglieder des Ortsbeirats im Nordend immer wieder wahr, dass städtische Wohnungen leer stehen und teils verfallen. Auch die Presse berichtet immer wieder darüber. Angesichts der Wohnungsnot ist dies nicht tragbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1067
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme