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Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 499/8 vom 20.11.2024 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlenwanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes.

Begründung:

Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregenereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des Ortsbeirates berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern, ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8