Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 312/16 vom 15.01.2025 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Vorgang: B 331/24 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich bei dem Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute 07-N (lang) mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird; 2. das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. Es soll nicht, wie in dem Bericht B 331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Der Ortsbeirat erwartet, dass bestehende technische Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden; Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute 07-N (lang) fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". 3. sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis fünf Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken unter fünf Knoten teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird.
Begründung:
Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Südosten wird für den Abflug von schweren zwei-, drei- und viermotorigen Jets die Abflugroute 07-N (lang) über Bergen-Enkheim genutzt. Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärmkommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerdings ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht besiedeltes Gebiet (siehe nachfolgende Kartenausschnitte). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen minus 20 Grad Nord und 170 Grad Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Abflugroute 07-N (lang) (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Aufgrund des bei Ostbetrieb vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutzgebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Abflugroute 07-N (lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024: Abflugroute 07-N (lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331