Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
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Bisheriger Verlauf
13.01.2025
23.01.2025
21.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
Details im PARLIS OF_892-9_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
Details im PARLIS OM_6395_2025Stellungnahme des Magistrats
Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
Details im PARLIS ST_457_202513.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
Details im PARLIS OF_892-9_202523.01.2025
Anregung Ortsbeirat
Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
Details im PARLIS OM_6395_202521.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
Details im PARLIS ST_457_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6395 entstanden aus Vorlage: OF 892/9 vom 13.01.2025
Betreff: Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg
Im Bereich des Treppenabgangs mit anschließendem Weg zwischen Lindenring 27 bis 33 und Treunerweg sammelt sich weggeworfener Müll. Hundebesitzer*innen nutzen oft die Treppe und vermissen dort eine Gelegenheit zur Entsorgung von Hundekotbeuteln. Der obere Treppenabgang ist bei gutem Wetter ein beliebter Treffpunkt von jungen Menschen, die dort keine Möglichkeit haben, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Magistrat wird gebeten, jeweils am oberen Treppenabgang (Lindenring) und am unteren Ende im Treunerweg krähensichere Abfallbehälter anzubringen. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 457