Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße
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Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 906/9 vom 13.01.2025 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugfahrern nicht mehr gestattet, auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger in die Eduard-Rüppell-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9