Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 1293/5 vom 03.01.2025 Betreff: Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg) Der Magistrat wird gebeten, dass die Bäume (überwiegend Platanus acerifolia) in der Buchrainstraße zwischen Wiener S traße und Burgenlandweg grundsaniert und stark zurückgeschnitten werden.
Begründung:
Die seit Jahren nicht geschnittenen und ungepflegten Bäume haben sich mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko sowohl für die dortigen Anwohner als auch für den fußläufigen und fahrenden Durchgangsverkehr entwickelt. Dadurch, dass die Bäume mittlerweile weit höher als die Häuser gewachsen sind und in direkter Nähe zu den Häusern stehen, haben die Anwohner jedes Jahr im Herbst ein Problem mit verstopften Regenrinnen und durch die Baumfrüchte verstopften Abflussrohren. Dies führt teilweise zu Schäden und regelmäßig zu nicht unerheblichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung. Die Bäume haben im mittleren und oberen Bereich dürres Astwerk. Einige Äste ragen über die Straße. Hier ist des Öfteren schon Astbruch entstanden. Nach Rücksprache mit den Anwohnern sind Dellen in den geparkten Kfz keine Seltenheit, wobei ein Anwohner eine kleine Platzwunde durch herabfallendes Astwerk erhielt. Äste, die über die Straße ragen, sind ein Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass die Bäume in den letzten Jahren nicht geschnitten wurden, haben sie, wie für diesen Standort notwendig, keinen vernünftigen Kronenaufbau. Die Bäume gehören konsequent auf Stock gesetzt. Gerade diese Baumart verträgt dies ohne Probleme und entwickelt eine dichte Krone mit vielen Austrieben. Abhilfe ist dringend erforderlich, um ggf. Unfälle durch auf Passanten und Autos herabfallende Äste zu vermeiden. Dies kann nur durch einen umfänglichen Baumschnitt der jeweiligen Bäume erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5