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Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6429 entstanden aus Vorlage: OF 1294/5 vom 06.01.2025 Betreff: Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V. Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlagen 1 und 2 des KGV Mainwasen e. V. durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan, ggf. als Ergänzung hierzu, als Dauerkleingärten zu sichern.

Begründung:

Die Kleingärten des KGV Mainwasen e. V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältigster Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Bewohnern ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die manchmal sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Speziell der KGV Mainwasen e. V. ist durch seine vielseitigen Aktivitäten und nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die unsinnige Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist nunmehr durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der Bebauungsplanverfahren samt deren entsprechende Ergänzung zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5