Schaukasten für das Lyoner Quartier
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Bisheriger Verlauf
23.02.2024
21.06.2024
04.01.2025
24.01.2025
07.07.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schaukästen für Informationen von Vereinen
Details im PARLIS OM_5189_2024Stellungnahme des Magistrats
Schaukästen für Informationen von Vereinen
Details im PARLIS ST_1306_202423.02.2024
21.06.2024
Stellungnahme des Magistrats
Schaukästen für Informationen von Vereinen
Details im PARLIS ST_1306_202407.07.2025
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6439 entstanden aus Vorlage: OF 1309/5 vom 04.01.2025
Betreff: Schaukasten für das Lyoner Quartier
Vorgang: OM 5189/24 OBR 5; ST 1306/24 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Hahnstraße Höhe Hausnummer 39 b an der Grundstücksgrenze einen Schaukasten für Informationen von Vereinen und Kirchen aufzustellen. Begründung:
Um die wachsende Bevölkerung im Lyoner Quartier mit Informationen zu versorgen, ist es nötig, Schaukästen aufzustellen. So erhalten die Bürgerinnen und Bürger zukünftig umfassende Informationen über die Aktivitäten des Ortsbeirats, der Vereine und Kirchen vor Ort (Hinweis: Der gewünschte Schaukasten für den Ortsbeirat wird über das Büro der Stadtverordnetenversammlung bestellt!). Bei einem Ortstermin in der Hahnstraße hat sich der oben genannte Standort als geeignet herausgestellt, da er sich in der Nähe diverse Einkaufmöglichkeiten (Supermärkte und Drogerie) befindet und in Laufrichtung zur S-Bahn-, Straßenbahn- und Bushaltestelle befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5189
Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1094 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme