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Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.05.2023

Bericht des Magistrats

Freie Fahrt für Straßenbahnen und Busse in Niederrad/Waldstadion

Details im PARLIS B_195_2023
08.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion

Details im PARLIS OF_1312-5_2025
24.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion

Details im PARLIS OM_6441_2025
23.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion

Details im PARLIS ST_1029_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6441 entstanden aus Vorlage: OF 1312/5 vom 08.01.2025

Betreff: Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion
Vorgang: B 195/23 Der Magistrat wird gebeten , die Schranken in Niederrad, die während Veranstaltungen im Stadion heruntergelassen werden, bewachen zu lassen, um Parksuchverkehr in Niederrad wirksam zu unterbinden.

Begründung:

Leider versuchen etliche Stadionbesucher, die Parkgebühren auf den offiziellen Parkplätzen zu sparen und kostenlose Parkplätze in Niederrad zu belegen. Das führt zu störendem Verkehr in den Niederräder Wohngebieten, die darauf nicht ausgerichtet sind. Die heruntergelassenen Halbschranken bieten keinen ausreichenden Schutz gegen das unerwünschte Einfahren des Parksuchverkehrs, weil sie häufig einfach umfahren werden. Bedienstete in entsprechender Dienstkleidung können das wirksam unterbinden, weil sich niemand gern bei einer unerwünschten Verhaltensweise beobachten lässt. Ausweiskontrollen und eine Selektion in Berechtigte und Unberechtigte finden nicht statt. Das Personal weist, falls erforderlich, auf die gebührenpflichtigen Stadionparkplätze hin. Ortskundige Bewohner finden ihren Weg über die Triftstraße zu ihren Anwohnerstraßen. Daher sind die in der Vorlage B 195 befürchteten Staus nicht zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 195
Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1029
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme