Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben
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S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6452 entstanden aus Vorlage: OF 515/8 vom 06.01.2025 Betreff: Ausbau und Modernisierung des U-Bahn- und Busbahnhofs im Nordwestzentrum endlich vorantreiben Vorgang: OA 221/18 OBR 8; Beschl. d. Stv.-V., § 2406/18; OM 4419/19 OBR 8; ST 1381/19; OM 4154/23 OBR 8; ST 2149/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welchen Fortschritt es hinsichtlich des Ausbaus und der barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle Nordwestzentrum inzwischen gibt (OM 4419 vom 21.03.2019, ST 1381 vom 29.07.2019), und ob eine Umsetzung überhaupt ernsthaft betrieben wird. Ebenso wird der Magistrat gebeten, erneut und eindringlich auf die VGF einzuwirken, den bereits vor knapp sieben Jahren durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Auftrag zur Montage der elektronischen Anzeigetafeln für U-Bahn- und Bushaltestelle endlich umzusetzen (§ 2406 vom 01.03.2018).
Begründung:
Die beiden Haltestellen im Nordwestzentrum stellen einen zentralen Knotenpunkt mit insgesamt acht Linien dar, der tagtäglich von sehr vielen Personen genutzt wird, und daher barrierefrei sein muss. Anzeigetafeln mit aktuellen Abfahrtzeiten werden spätestens seit 2018 als unstrittig sinnvoll und notwendig erachtet. In der letzten Stellungnahme hierzu (ST 2149 vom 20.10.2023 zur OM 4154 vom 25.06.2023) wurde die Montage der Anzeigetafeln, nach einer Verspätung aufgrund von langen Lieferzeiten, für April 2024 terminiert. Erfolgt ist bisher nichts. Aufgrund der hohen Taktrate der ein- und ausfahrenden Busse/U-Bahnen ist es schwer, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen, zumal auch die Fahrplanauskunft auf Papier oftmals von Wartenden verstellt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.01.2018, OA 221 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4154 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2149