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Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße

Details im PARLIS OF_477-4_2025
18.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße

Details im PARLIS OM_6523_2025
23.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße

Details im PARLIS ST_1026_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6523 entstanden aus Vorlage: OF 477/4 vom 27.01.2025

Betreff: Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße
Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Tempo-30-Zone in der Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße in die Liste der regelmäßig auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollierenden Straßen im Ortsbezirk 4 aufzunehmen. Im Zuge der jährlichen Auswertung der Kontrollen sollte auch über diesen Bereich dem Ortsbeirat berichtet werden.

Begründung:

Die benannte Zone bietet Autofahrer*innen die Möglichkeit, von Norden kommend zwei Ampeln zu umgehen, und Anwohner*innen berichten, dass es zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Zudem befindet sich in der Ostendstraße mit dem Internationalen Familienzentrum eine Kita, sodass viele Familien dort unterwegs sind. Die Überprüfung der Geschwindigkeit scheint daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1026
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme